
Maßgeblich ist, was vor Ort funktioniert …
Die Pandemie ab 2020 hat die ohnehin vorhandenen wunden Punkte des Konzepts ‚Inklusive Bildung‘ wie unter einem Brennglass offengelegt. Denn je mehr personale Nähe unterstützungsbedürftige Schüler brauchen, umso größere Entwicklungseinbußen bringt ein distance learning mit sich – dieses setzt ja neben Digitalisierung stark auf Selbständigkeit (oder erfordert Elternbeistand). dradio 22.11.2020
Insgesamt scheint die Euphorie in Sachen Inklusion deutlich abgeklungen. Bisherige Vorreiter einer radikalen Inklusion erkannten offener an, dass Gemeinsamer Unterricht mit verhaltensauffälligen Schülern oftmals nicht funktioniert, ja kontraindiziert ist – so planen nun Schleswig-Holstein, neuerdings auch Bremen die Schaffung „temporärer Lerngruppen“, also ein separatives Beschulen analog dem bewährten Konzept ‚Förderklasse‘ (BaWü) bzw. ‚Partnerklasse‘ (BY). Und auch im Förderschwerpunkt Lernen wird keineswegs jede Förderschule obsolet: Mecklenburg-Vorpommern etwa will die elterliche Wahlfreiheit erhalten und für lernschwache Schüler in Regelschulen Förderklassen etablieren.
Beispielhaft für die verdienstvollen Mühen wie auch das letztliche Scheitern vieler Inklusionsprojekte ist die ZEIT-Story über die Gesamtschule Ost in Bremen, mit Sympathie und Skepsis vor Ort recherchiert von Redakteurin Jeannette Otto – hier die Zusammenfassung aus „Die Inklusionsfalle“ (Felten 2017) Seite 38/39 Seite 40/41 Seite 42
Beispiel NRW – hin und her …
Die Einführung der schulischen Inklusion und des „Gemeinsamen Lernens“ (GL) erstreckte sich in NRW über mehrere Jahrzehnte und lässt sich im Wesentlichen in vier zentrale Etappen unterteilen:
1. Die Vorläuferphase: ‚Integration‘ im Schulversuch (1980er bis 1990er Jahre)
- Ab den 1980er Jahren: Erste Schulversuche zum „Gemeinsamen Unterricht“ (GU) an vereinzelten Grundschulen; 1995: sonderpädagogische Förderung in der Regelschule wurde erstmals rechtlich verankert, allerdings noch unter deutlichem Vorbehalt bezüglich der personellen und räumlichen Ausstattung der Schulen. GU blieb eine Ausnahme.
2. Der Meilenstein (manche sagen: „Sündenfall“): Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (2013/2014)
- Oktober 2013: Die damalige rot-grüne Landesregierung (Ministerin Löhrmann) ließgegen erhebliche Einsprüche von Sachverständigen das „Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-BRK in den Schulen“ (9. Schulrechtsänderungsgesetz) verabschieden.
- 1. August 2014: Seitdem galt Gemeinsames Lernen als Regelfall an den Schulen in NRW (unabhängig von den real existierenden Ressourcen). Eltern besaßen nun einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer allgemeinen Schule für ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf; das Wahlrecht zum Besuch einer Förderschule blieb indes bestehen.
- Danach stiegen die Quoten der Kinder im Gemeinsamen Lernen rasant an. Dies führte jedoch zu massiver Kritik vonseiten der Lehrkräfte, Eltern und Kommunen. Bemängelt wurden der akute Mangel an Sonderpädagogen an den Regelschulen, zu große Klassen, unzureichend vorbereitete Räumlichkeiten und eine zu starke Aufsplitterung der personellen Ressourcen (Sonderpädagogen mussten oft zwischen mehreren Schulen pendeln).
3. Die „Neuausrichtung“ der Inklusion (Ab 2018/2019)
Nach erheblichen Stimmverlusten für rot-grün bei der Landtagswahl 2017 leitete die nachfolgende schwarz-gelbe Landesregierung (Ministerin Gebauer, FDP) eine Kehrtwende „Neuausrichtung der Inklusion“ ein:
- Ressourcenbündelung statt Gießkannenprinzip: Das Gemeinsame Lernen wird an weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I) auf festgelegte Schwerpunktschulen konzentriert, statt es an jeder Einzelschule anzubieten.
- Die Inklusionsformel (25 – 3 – 1,5): Für die Sekundarstufe I wird festgelegt, dass eine GL-Eingangsklasse im Schnitt aus 25 Kindern bestehen soll, davon drei mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Für jede dieser Klassen erhält die Schule eine feste halbe zusätzliche Stelle zur personellen Unterstützung.
- Sicherung des Förderschulnetzes: Die Schließung von Förderschulen (insbesondere in den Schwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung) wird verlangsamt, um ein stabiles paralleles Angebot zu garantieren.
- Mitwirkung von Gymnasien an der Inklusion nur bei solchen Schülern verpflichtend, die für diesen Bildungsgang geeignet sind.
4. Der Alltag – Qualitätssicherung? (ab 2021)
Die Schulpolitik hat damit Schritte unternommen, den Fokus von der reinen Quantität der Plätze hin zur Absicherung der Unterrichtsqualität und personellen Entlastung zu verlagern. Bei einer aktuellen Inklusionsquote von 45% – und nach der 2013er-Einführung des GL per Brecheisen – bestehen aber weiterhin Zustände, die pädagogisch kaum verantwortbar sind. Zwar sind mittlerweile 30 neue Förderschulen im Land in Planung oder im Bau (ein implizites Bekenntnis zur Stabilisierung der Lage und zum Zwei-Wege-Modell); aber der Lehrermangel (auch als Folge des durch rot-grün angerichteten Chaos) lässt sich nicht mittels Brieftasche lösen. Die Umsetzung der Inklusion in NRW steht jedenfalls anhaltend unter massiver Kritik – hier beispielhaft eine Kritik des Lehrkräfteverbandes VBE (PM 2025)
- Überforderung im Alltag: Zwar befürworten rund 64 % der Lehrkräfte Inklusion grundsätzlich, doch unter den aktuellen Rahmenbedingungen halten sie nur noch 18 % in der Praxis für sinnvoll. Über 80 % der Befragten sind mit der Landespolitik unzufrieden.
- Die „Mogelpackung“ bei der Doppelbesetzung: Die für gemeinsamen Unterricht dringend geforderte dauerhafte Doppelbesetzung (Regelschullehrkraft plus Sonderpädagoge) existiert fast nur auf dem Papier. In NRW geben nur 2 % der Lehrkräfte an, immer zu zweit in Inklusionsklassen zu unterrichten. 27 % kämpfen komplett allein.
- Zu große Klassen: Eine Inklusionsklasse in NRW hat im Schnitt 21 Kinder, von denen statistisch 4,5 einen Förderbedarf haben (also 50% zu viel). Die Belastungsgrenze sei damit für eine einzelne Lehrkraft längst überschritten.
Aktuelles aus anderen Bundesländern (in Arbeit)